Referentin/Referent (m/w/d) befristet für ein Jahr

| Bonn

Frist
24.11.2024, 23:59 Uhr

Dienstsitz
Bonn

Bezahlung: Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifgebiet West
Arbeitsbeginn: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Einsatzbereich: Referat S II 6 "Recht der nichtionisierenden Strahlung; Notfallschutzrecht" am Dienstort Bonn
Kennziffer: 1550/24
Stellenangebots-ID: 1216083
Bewerbungsfrist: 24. November 2024

Warum Sie sich bei uns bewerben sollten:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist innerhalb der Bundesregierung für vielfältige Politikbereiche zuständig: Seit mehr als 30 Jahren setzen wir uns national und international für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen ein. Wir arbeiten für den Schutz der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume sowie aller Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch und Umwelt ist dabei unser Leitprinzip. Im Verbraucherschutz, der seit dieser Legislaturperiode zu den Hauptaufgaben des BMUV zählt, setzen wir uns für verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen in der digitalen Welt, bei Energie, Finanzen und Mobilität ein. Produktsicherheit und die Durchsetzung des Verbraucherrechts sind weitere Schwerpunkte unserer Arbeit.

Das Rechtsreferat S II 6 ist federführend zuständig für das Notfallschutzrecht und das Recht zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Beide Rechtsgebiete haben einen breiten Anwendungsbereich.

Aufbauend auf den Erfahrungen nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat der Bund mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zentrale Aufgaben im Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder übernommen. Der radiologische Notfallschutz ist eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung. Denn es bestehen weiterhin Gefährdungen durch ausländische AKW und andere Notfallszenarien (zum Beispiel terroristische Anschläge, Transportunfälle). S II 6 begleitet die Arbeiten zur Fortentwicklung des Notfallmanagementsystems juristisch, insbesondere im Rahmen der Erarbeitung von Besonderen Notfallplänen.

Das Recht der nichtionisierenden Strahlung betrifft zum einen den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern (26. BImSchV), zum Beispiel im Zusammenhang mit Mobilfunk, Digitalisierung und dem Stromnetzausbau. Das Recht zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG, UVSV, NiSV) regelt den Betrieb von Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich eingesetzt werden. Hierzu zählen Anwendungen von Lasern, zum Beispiel zur Haar- oder Tattooentfernung, intensivem Licht, Ultraschall und elektromagnetischen Feldern.

Sie möchten auch etwas dazu beitragen? Dann arbeiten Sie mit an spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben mit hohem politischen Bezug und großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

Ihre Aufgaben im Referat S II 6 umfassen:

  • Bearbeitung rechtlicher Fragen, insbesondere im Bereich des Notfallschutzrechts und des Rechts der nichtionisierenden Strahlung,
  • rechtliche Begleitung der Arbeiten an Besonderen Notfallplänen des Bundes gemäß § 99 StrlSchG,
  • Mitarbeit in der Arbeitsgruppe NiSG der Länder,
  • Durchführung der Rechtsaufsicht über den Vollzug des Notfallschutzrechts und des Rechts der nichtionisierenden Strahlung,
  • Mitwirkung bei Rechtsetzungsverfahren anderer Ressorts mit Auswirkungen auf das Notfallschutzrecht und das Recht der nichtionisierenden Strahlung,
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung von europäischen und internationalen Rechtsakten mit Bezug zum Notfallschutzrecht und dem Recht der nichtionisierenden Strahlung,
  • Teilnahme an Notfallschutzübungen im Radiologischen Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund).

Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (erstes und zweites juristisches Staatsexamen jeweils mindestens mit der Note befriedigend),
  • Sie verfügen über verhandlungssichere englische Sprachkenntnisse (nach europäischem Referenzrahmen mindestens C 1).

Womit Sie uns noch überzeugen können:

  • Sie verfügen über gute verwaltungs- und verfassungsrechtliche Kenntnisse,
  • Sie haben die Fähigkeit zu selbständigem, eigenverantwortlichem, konzeptionellem und zielorientiertem Arbeiten,
  • Sie haben Freude an interdisziplinärem Arbeiten im Team,
  • Sie besitzen Organisations- und Verhandlungsgeschick, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen,
  • Sie bringen eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Flexibilität mit,
  • Sie verfügen über sehr gute digitale und IT-Kompetenzen,
  • Sie besitzen die Fähigkeit und Bereitschaft, Diversität jeglicher Ausprägung willkommen zu heißen, als Gewinn zu begreifen und auch zum Vorteil der Dienststelle zu nutzen,
  • Sie besitzen die Fähigkeit und Bereitschaft, systematisch die Unterschiede zwischen den Bedürfnissen sowie Bedingungen der verschiedenen Geschlechter im kollegialen Umgang sowie in Ihrer fachlichen Arbeit zu erkennen und zu berücksichtigen.

Was wir Ihnen anbieten:

Wir ermöglichen Ihnen eine befristete Beschäftigung in einem spannenden und attraktiven Arbeitsumfeld mit dynamischen und interdisziplinären Aufgaben an den Schnittstellen von Forschung und Wissenschaft, nationalen und internationalen Regelungen im Strahlenschutz, Risikokommunikation und Politik.

Was uns weiterhin als Arbeitgeber auszeichnet:

  • Unsere Zusammenarbeit und Führung ist geprägt von gegenseitigem Respekt, Vertrauen und Wertschätzung,
  • ausgewogene Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitsmöglichkeiten (Flexible Arbeitszeitmodelle, Mobiles Arbeiten, Homeoffice),
  • Ausstattung mit Smartphone und Notebook beziehungsweise Tablet für alle Beschäftigten für das vollständig ortsunabhängige Arbeiten sowie Peripherie für das Home-Office,
  • zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber,
  • gute persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot,
  • Möglichkeit zum Erwerb eines bezuschussten Jobtickets,
  • Zahlung einer Zulage für die Tätigkeit an einer obersten Bundesbehörde (Ministerialzulage 275,00 Euro monatlich),
  • gegebenenfalls Zahlung von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld.

Was uns wichtig ist:

Wir gewährleisten die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und fördern die Vielfalt unter den Mitarbeitenden.

Von schwerbehinderten beziehungsweise gleichgestellten Menschen erwarten wir nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung und berücksichtigen sie bei gleicher Eignung bevorzugt.

Wir freuen uns, wenn sich von dieser Ausschreibung Menschen aller Nationalitäten angesprochen fühlen und begrüßen insbesondere auch Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Grundsätzlich können Sie Ihre künftigen Aufgaben auch im Wege der Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen. Bitte teilen Sie uns im Vorstellungsgespräch das gewünschte Arbeitszeitmodell mit.

Weitere Informationen zu den Aufgaben sowie zur Organisationsstruktur des Ministeriums können Sie der Homepage entnehmen.

https://www.bmuv.de/ST3352

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.