Bundesumweltministerium führt Zulassungsverfahren ein
Das Bundesumweltministerium will für Biozid-Produkte ein Zulassungsverfahren einführen. Bevor ein Biozid-Produkt künftig in den Handel gebracht und verwendet werden darf, müssen seine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt geprüft und bewertet werden. Das sieht der Entwurf eines Biozidgesetzes vor, den Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegt und den Ländern und Verbänden zugeleitet hat. Trittin: "Das neue Zulassungsverfahren wird einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Verwendung chemischer Produkte leisten." Das Verfahren wird zunächst nur für neue Biozid-Produkte gelten. Ein ähnliches Zulassungsverfahren gibt es bereits seit längerem für Pflanzenschutzmittel.
Biozide sind Produkte wie z. B. Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte und bewuchshemmende Schiffsfarben. Ihr Zweck ist es, auf chemischem bzw. biologischem Wege Organismen zu bekämpfen, die für den Menschen oder sein Umfeld schädlich sind. Die Eigenschaft von Bioziden, lebende Organismen abzutöten oder zumindest in ihren Lebensfunktionen einzuschränken, birgt jedoch auch das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen und Gefahren für den menschlichen Organismus und die Umwelt. Zu einer Reihe von Biozidwirkstoffen sind in der EU mittlerweile Verbotsregelungen erlassen worden, so zu DDT, PCB, Pentachlorphenol, Teerölen oder verschiedenen Schwermetallen, die als Biozid eingesetzt wurden. Auch die Diskussion zum Verbot zinnorganischer Verbindungen (TBT) gehört in diesen Zusammenhang.
Mit dem Biozidgesetz, dessen neue Regelungen in das bestehende Chemikaliengesetz integriert werden, wird die EG-Biozidrichtlinie von 1998 umgesetzt. Das neue Zulassungsverfahren in Deutschland wird in ein europaweit harmonisiertes Zulassungssystem eingebettet sein, dessen Kern die Erstellung einer EU-einheitlichen Positivliste für Biozid-Wirkstoffe ist. Die Bewertung der bereits auf dem Markt befindlichen Biozid-Produkte soll während einer 10-jährigen Übergangszeit durch ein EG-Überprüfungsprogramm erfolgen. Als ersten Schritt dazu hat die EU-Kommission im September dieses Jahres eine Verordnung erlassen, die in allen EU-Staaten unmittelbar gilt.