Zu dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf für ein neues Atomgesetz findet heute in Bonn eine Anhörung von Verbänden und Fachkreisen statt. Noch vor der weiteren Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung und vor den parlamentarischen Beratungen werden damit insbesondere Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbände sowie Gewerkschaften am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Mit dem neuen Atomgesetz werden der Atomausstieg rechtsverbindlich festgeschrieben und die wesentlichen Inhalte der am 11. Juni dieses Jahres unterzeichneten Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen umgesetzt.
Das neue Atomgesetz enthält u.a. eine Befristung des Betriebs für bestehende AKW, Regelungen zur Sicherheit des Betriebs während der Restlaufzeit sowie zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Darüber hinaus werden die Kraftwerksbetreiber verpflichtet, Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten zu errichten, um Transporte zu vermindern und die Entsorgungslasten regional zu verteilen. Ab 01. Juli 2005 werden Transporte in die Wiederaufarbeitung verboten. Neue Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen für AKW darf es nicht mehr geben. Zweck des Atomgesetzes wird nicht länger die Förderung der Atomenergie, sondern ihre geordnete Beendigung sein.
Die Anhörung der Bundesländer wird am kommenden Mittwoch in Bonn stattfinden. Alle abgegebenen Stellungnahmen werden vor der endgültigen Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung eingehend geprüft. Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf voraussichtlich im September beraten und ihn anschließend Bundesrat und Bundestag zuleiten.