Kabinett verabschiedet Lösemittelverordnung

15.08.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 165/01
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Trittin: Wichtiger Schritt zur Verbesserung der Luftqualität

Trittin: Wichtiger Schritt zur Verbesserung der Luftqualität

Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Lösemittelverordnung kann nunmehr in Kraft treten, nachdem das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung den Maßgabebeschlüssen des Bundesrates gefolgt ist und die Verordnung endgültig verabschiedet hat. "Mit der Umsetzung der Lösemittelverordnung wird ein bedeutsamer Schritt zur Verbesserung der Luftqualität und zur dauerhaften Verminderung von Sommersmog unternommen", sagte der Minister. Organische Lösemittel sind wichtige Vorläufersubstanzen für die Bildung von Ozon in den unteren Schichten der Atmosphäre und damit für den Sommersmog mitverantwortlich. Die Verordnung wird die Emission dieser Verbindungen um etwa ein Fünftel vermindern.

Mit der Verordnung wird die europäische Lösemittelrichtlinie (Richtlinie 1999/13/EG) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die bundesdeutsche Verordnung sieht jedoch gegenüber der EU-Richtlinie weitergehende Anforderungen vor, die entsprechend dem aktuellen Stand der Technik in Deutschland festgelegt worden sind. Von der Lackierung von Metallen über die Textilreinigung und Druckereien bis hin zur Produktion von Schuhen oder Arzneimitteln - werden Unternehmen von der Verordnung erfasst, sofern ihr jährlicher Lösemittelverbrauch branchenspezifische Schwellenwerte überschreitet. Anlagen zur chemischen Reinigung von Textilien sind unabhängig von der Höhe des Lösemittelverbrauchs einbezogen, die Produktion von Schuhen oder die Lackierung von Möbeln dagegen etwa erst ab einem Verbrauch von 5 Tonnen und Druckereien ab einem Verbrauch von 15 Tonnen Lösemittel im Jahr. Bei einigen Anlagenarten wurden in der Verordnung die Schwellenwerte gegenüber der Richtlinie herabgesetzt, so dass auch kleinere Anlagen, die von der EU-Richtlinie nicht erfasst werden, emissionsbegrenzende Anforderungen einhalten müssen.

Die Verordnung schreibt dabei die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten sowohl für die Abgase über Schornsteine und Abgasleitungen als auch für die Abgase, die diffus über Fenster, Türen und Entlüftungen emittiert werden, vor. Als Alternative zur Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte können sich die Betreiber verbindlich dazu verpflichten, den Gehalt an flüchtigen Lösemitteln in den Einsatzstoffen, wie etwa in Lacken, Druckfarben oder Klebstoffen, soweit zu verringern, dass im Vergleich zur Einhaltung der Grenzwerte eine mindestens gleichwertige Emissionsminderung erzielt wird. "Damit erhalten die Betreiber Spielraum für individuelle Lösungen, die kostengünstig und zugleich effektiv sind", betonte Umweltminister Trittin. Die Neuregelung gilt mit einer Übergangsfrist bis zum Jahre 2007 auch für bereits bestehende Anlagen.

15.08.2001 | Pressemitteilung 165/01 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1741
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.