Gabriel gegen Kuhhandel zum Wasser- und Naturschutzrecht

19.02.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 052/09
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
"Die CSU agiert als Abrissbirne der deutschen Umweltpolitik"

"Die CSU agiert als Abrissbirne der deutschen Umweltpolitik"

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wirft der CSU-Führung "Doppelzüngigkeit und Inkonsequenz" bei der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundeswassergesetzes vor. "Erst haben die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU gemeinsam mit der bayerischen Landesregierung alle Versprechungen aus der Föderalismusreform und aus dem Koalitionsvertrag gebrochen und die Schaffung eines Umweltgesetzbuches mit einem modernen und vereinfachten Umweltrecht verhindert. Nun stellen sie auch noch ein bundesweit einheitliches Naturschutz- und Wasserrecht aufs Spiel, obwohl sie noch vor wenigen Tagen öffentlich erklärt haben, sie seien damit inhaltlich voll einverstanden", erklärte Gabriel. "Die CSU agiert als Abrissbirne des deutschen Umweltrechts."

Gabriel reagiert auf Versuche der bayrischen Landesregierung und von CSU-Politikern in Bundesregierung und Bundestag, nunmehr auch ein neues Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswassergesetz zu Fall zu bringen. Und das, obwohl auch alle unionsgeführten Bundesministerien und sogar die bayerische Staatsregierung noch vor wenigen Tagen die Inhalte der Gesetze voll mitgetragen hatten.

Gabriel: "Gerade die CSU hat immer wieder darauf verwiesen, dass sie unseren Gesetzen zustimmen werde und nur dem integrierten Genehmigungsverfahren ihre Zustimmung verweigere. Das war die wörtliche Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer mir gegenüber. Deshalb werde ich keine ‚Deals’ akzeptieren, bei denen sich die SPD die Zustimmung der Union zu den beiden Gesetzen durch Zugeständnisse in anderen Politikfeldern, etwa bei einer laschen Energiegesetzgebung, erkaufen soll. Mit Gesetzen, über die in der Koalition bereits Einigung erzielt wurde, gibt es keinen Kuhhandel."

Auch der neue Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg (CSU) hatte wenige Tage vor Amtsantritt noch gesagt, dass die Bücher II bis V, die die beiden Bundesgesetze beinhalten, sofort mit der CSU verabschiedet werden könnten (siehe Bayern-Kurier vom 7.2.2009). Und der bayerische Umweltminister Söder (CSU) hatte am 8.2.2009 im Berliner Tagesspiegel erklärt: "Richtig ist, dass wir vier von fünf Büchern akzeptiert haben".

Das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswassergesetz sind die notwendige Folge der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006, bei der dem Bund für beide Bereiche eine Vollgesetzgebungskompetenz gegeben wurde. Zuvor hatte er nur die Rahmengesetzgebung. Gabriel: "Bayern und die CSU waren von Anfang an gegen bundesweit einheitliche Standards im deutschen Umweltrecht und wollten diese Reform nie, sondern an der Zersplitterung in sechzehn Landesgesetze festhalten." Genau dies wäre die Folge, wenn der Bund bis Ende 2009 seine Gesetzgebungskompetenz nicht ausfüllen würde.

Gabriel nannte das Verhalten der CSU "mittelstandsfeindlich": "Wie bereits die Blockade eines gemeinsamen Genehmigungsrechtes im ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuch wird auch die Verhinderung einheitlicher Standards im Wasser- und Naturschutzrecht vor allem für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland mit Standorten in mehreren Bundesländern fatale Folgen haben: Sie werden viel Geld für unnötige Bürokratie und unterschiedliche Standards ausgeben müssen. Für die Großindustrie im BDI ist das kein Problem, die können sich Heerscharen von Juristen in ihren Stabsabteilungen leisten", so Gabriel.

19.02.2009 | Pressemitteilung Nr. 052/09
https://www.bmuv.de/PM4149
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