Die im Rahmen der Abwicklung und des Rückbaus der Hanauer MOX - Brennelementefabrik nach Frankreich transportierten Fertigungsreste können in La Hague wiederaufgearbeitet werden. Eine entsprechende Genehmigung liegt vor. Dies hat die französische Atomaufsichtsbehörde DSIN heute dem Bundesumweltministerium schriftlich mitgeteilt. Damit sind Meldungen widerlegt, wonach es angeblich keine Genehmigung zur Wiederaufarbeitung des Hanauer Materials in La Hague gebe. Die derzeitige Lagerung der Fertigungsreste erfolgt damit auch in Einklang mit französischem Recht.
Das Bundesumweltministerium hatte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Behauptungen mit der französischen Atomaufsichtsbehörde in Verbindung gesetzt. In ihrem Schreiben erklärt die DSIN, dass die Anlage UP2-400 eine Genehmigung zur Wiederaufarbeitung von MOX-Brennelementen hat. Damit können die aus Hanau gelieferten Fertigungsreste völlig legal wiederaufgearbeitet werden, heisst es in dem Schreiben. Darüber hinaus teilt der Direktor der Behörde mit, dass er in einem Brief vom 29. April 1999 der COGEMA die Anlieferung und die Interimslagerung der Fertigungsreste aus Hanau gestattet hat. Dies sei auch entsprechend veröffentlicht worden.
Fertigungsreste aus Hanau können in La Hague wiederaufgearbeitet werden
16.02.2001
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16.02.2001
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Pressemitteilung
032/01
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