Der Bundesrat hat gestern der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen zugestimmt. Spätestens ab Mitte 2005 dürfen demnach keine unbehandelten Abfälle mehr deponiert werden. Als Behandlungsverfahren vor der Ablagerung sind künftig neben thermischen unter bestimmten Voraussetzungen auch mechanisch - biologische Verfahren zulässig. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüsste den Beschluss der Länderkammer als akzeptablen Kompromiss. Die neue Verordnung kann in Kraft treten, sobald das Bundeskabinett die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen gebilligt hat.
Nach einem langen Diskussions- und Abstimmungsprozessen um den "Königsweg" in der Abfallentsorgung sei jetzt der Weg frei für mehr Wettbewerb und Vielfalt bei der Entsorgung der Siedlungsabfälle, sagte der Bundesumweltminister. Dank strenger Anforderungen könnten künftig auch mechanisch-biologische Verfahren gleichberechtigt neben der Müllverbrennung eingesetzt werden. "Es ist nun an den Kommunen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass die noch notwendigen Behandlungskapazitaeten aufgebaut werden. Nur so lässt sich das Ziel erreichen, bis spätestens 2005 keine unbehandelten Abfälle mehr zu deponieren", sagte Trittin.
Durch eine thermische oder mechanisch-biologische Vorbehandlung soll zukünftig gewährleistet werden, dass kein belastetes Sickerwasser und keine klima- und gesundheitsschädlichen Gase aus Deponien austreten. Die Verordnung enthält ferner Anforderungen an den Standort und die Abdichtung von Deponien. Die Ablagerung auf ökologisch unzulänglichen Deponien ohne ausreichende Abdichtungssysteme wird ab Juni 2005 untersagt.
Der Bundesrat billigte auch zwei weitere Verordnungen, die die neuen Ablagerungsregelungen flankieren sollen. So schreibt die Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung u.a. vor, dass diese Anlagen grundsätzlich geschlossen zu betreiben sind und die Abgase anspruchsvolle Grenzwerte einhalten müssen. Damit gilt für mechanisch-biologische Behandlungsanlagen ein vergleichbar strenger Standard wie für Müllverbrennungsanlagen. Die Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung enthält strenge Anforderungen an das Abwasser aus mechanisch-biologischen Anlagen.