Besserer Schutz für Flugplatzanwohner

19.11.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 268/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Verordnung über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen schafft einheitliche Kriterien

Verordnung über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen schafft einheitliche Kriterien

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine neue Fluglärmschutzverordnung beschlossen. Darin ist geregelt, welche Daten über den Flugbetrieb vom Flugplatzhalter und von der Flugsicherung vorzulegen sind. Außerdem ist festgelegt, wie auf der Grundlage geprüfter Eingangsdaten die Berechnung der Lärmschutzbereiche erfolgt. Nach den Vorgaben dieser Verordnung können nunmehr die zuständigen Länder neue Lärmschutzbereiche für das Umland von etwa 50 größeren zivilen und militärischen Flugplätzen in Deutschland festlegen. Damit werden die Vorgaben des 2007 grundlegend novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm einheitlich umgesetzt.

Gabriel: "Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität sehr vieler Menschen. Mit der neuen Verordnung hat die Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung für Verbesserungen im Umland der großen Flugplätze in Deutschland geschaffen. Jetzt können die neuen Lärmschutzbereiche effizient und rechtssicher festgelegt werden. Im Zusammenwirken mit dem Bundesrat haben wir ein überzeugendes Ergebnis erzielt."

Die umfangreichen technischen Einzelheiten der Datenerfassung und der Fluglärmberechnung sind in zwei technischen Regelwerken festgelegt, die die neue Verordnung ergänzen. Die Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD) und die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) hat eine Arbeitsgruppe mit national und international renommierten Experten aus den beteiligten Kreisen ausgearbeitet. Diese Regeln, worauf die neue Verordnung verweist, gewährleisten eine reproduzierbare und ermessensfreie Festsetzung der Lärmschutzbereiche. Die Konturen der neuen Schutzzonen im Flugplatzumland ergeben sich ausschließlich anhand der berechneten Fluglärmbelastungen. Damit ist sicher gestellt, dass gleiche Fluglärmbelastungen auch zu gleichen Schutzansprüchen für die Betroffenen führen.

"Wir brauchen noch bessere Rahmenbedingungen auf den verschiedenen Handlungsfeldern des Fluglärmschutzes. Das Bundesumweltministerium bereitet derzeit weitere Verordnungen zum novellierten Fluglärmgesetz vor", so Gabriel.

Am weitesten fortgeschritten ist die Novelle der Schallschutzverordnung. Damit werden für die von Fluglärm belasteten Schutzzonen sachgerechte Qualitätsanforderungen an den baulichen Schallschutz von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen vorliegen.

19.11.2008 | Pressemitteilung Nr. 268/08
https://www.bmuv.de/PM4008
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