Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun

01.12.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 242/14
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: "Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des UBA zu REACH ist, besonders besorgniserregende Substanzen zu identifizieren: "Das ist wissenschaftlich wie organisatorisch außerordentlich komplex. Manchen geht es hier zu langsam, und doch: Die Liste besonders besorgniserregender Substanzen umfasst inzwischen 155, ab Mitte Dezember vermutlich 161 Stoffe. 18 Vorschläge davon gehen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes zurück", sagte Krautzberger. Für die ersten der besonders besorgniserregenden Stoffe ist schon die Zulassungspflicht nach REACH wirksam, unter anderem für vier Phthalate, die wegen ihrer fruchtschädigenden Wirkung gelistet wurden.

Zulassungspflicht bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes nur noch erlaubt ist, soweit die betreffende Anwendung von der EU-Kommission nach einem Zulassungsverfahren, in das alle Mitgliedstaaten involviert sind, explizit zugelassen ist. Unternehmen, die zulassungspflichtige Stoffe weiter einsetzen möchten, müssen in einem Zulassungsantrag die sichere Verwendung nachweisen oder zeigen, dass die beantragte Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. In jedem Fall werden für die Zulassungen Überprüfungsfristen festgelegt, denn langfristig sollen alle zulassungspflichtigen Substanzen ersetzt werden, entweder durch geeignete Alternativstoffe oder mittels Alternativtechnologien, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen fordern beim Zulassungsverfahren mehr Unterstützung durch die Behörden. "Um den Unternehmen eine größere Planungssicherheit zu geben, werden zukünftig die deutschen Behörden frühzeitig über ihre regulatorische Arbeitsplanung informieren. Im Gegenzug erhalten sie dann von den Firmen praktische Informationen zum Einsatz der Chemikalien, die für die Wahl der angemessenen Regelungsinstrumente wichtig sind. Insgesamt soll das Zulassungsverfahren transparenter und die Zulassungschancen für die Antragsteller vorhersehbarer werden", so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. In einem Schreiben mehrerer Mitgliedstaaten an die neue Europäische Kommission mit der Forderung nach ambitionierter Fortentwicklung der Chemikalienpolitik, das auch Ministerin Hendricks unterzeichnete, wurde dieses Thema ebenfalls adressiert.

Ein wichtiges Anliegen von REACH ist die Transparenz, etwa über besorgniserregende Stoffe, die auch in Alltagsprodukten wie Textilien, Spielzeugen oder Haushaltsgeräten stecken können. Auf der Grundlage der REACH-Verordnung können sich Verbraucher erkundigen, ob Produkte solche Chemikalien enthalten. Durch ein Webangebot hat das UBA das Verfahren für alle Akteure vereinfacht – unter www.reach-info.de  kann man eine Anfrage online stellen. Benötigt werden nur der Produktcode und die Kontaktdaten der Anfragenden. Händler, Hersteller und Importeure müssen dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis enthalten sind – unabhängig von einem möglichen Kauf.

01.12.2014 | Pressemitteilung Nr. 242/14 | Chemikaliensicherheit
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt
https://www.bmuv.de/PM5848
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