Im vergangenen Jahr gab es in deutschen Atomanlagen insgesamt 139 meldepflichtige Ereignisse, davon 121 in Atomkraftwerken und 18 in Forschungsreaktoren. Dies geht aus dem Jahresbericht 1999 über meldepflichtige Ereignisse in Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren hervor, den Bundesumweltminister Jürgen Trittin dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt hat. Dem Bericht zufolge bestand in keinem der Fälle die Gefahr einer Strahlenbelastung für die Beschäftigten oder die Umgebung. Auch systematische Schwachstellen konnten nicht festgestellt werden.
Der Bericht ordnet die Vorfälle verschiedenen Meldekategorien zu und unterzieht sie einer sicherheitstechnischen Bewertung nach der achtstufigen Internationalen Bewertungsskala (INES). Mit einer Ausnahme lagen alle Vorfälle in der niedrigsten behördlichen Meldekategorie N. Eine Meldung aus dem seit 1990 stillgelegten AKW Rheinsberg wurde in die Kategorie E (Eilmeldung) eingestuft. Ereignisse der behördlichen Meldekategorie S (Sofortmeldung) waren nicht zu verzeichnen.
Der gravierendste Vorfall im vergangenen Jahr wurde aus dem Atomkraftwerk Unterweser gemeldet. Dort entstand am 20. März 1999 während des Revisionsstillstandes bei Wartungsarbeiten ein Leck an einem Rohr des Kaltwassersystems. Dabei wurde keine Radioaktivität freigesetzt und die Sicherheit der Anlage war gewährleistet. Auch zu Schäden für Beschäftigte und Umwelt kam es nicht. Der Vorfall wurde der INES-Stufe 1 (betriebliche Störung ohne radiologische Bedeutung) zugeordnet. Alle übrigen Ereignisse fallen in die INES-Stufe 0, hatten also keine radiologische Bedeutung und waren aus internationaler Sicht nur von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Sie sind aber zum Teil Anlass für weitere Untersuchungen von sicherheits-technischen Defiziten in den betroffenen Anlagen.
Der Jahresbericht 1999 zu meldepflichtigen Ereignissen in AKW und Forschungsreaktoren ist unter www.bfs.de abrufbar.