Wiener Konferenz setzt starkes Signal zur Verbesserung der Sicherheit der Atomkraftwerke

05.04.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 060/14
Thema: Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Die internationale Staatengemeinschaft hat ein starkes Signal zur weiteren Verbesserung der Sicherheit aller Atomkraftwerke in Folge der Reaktorunfälle in Fukushima gesetzt: Auf der Wiener Tagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit haben die Vertragsstaaten zur Vermeidung von Freisetzungen von Radioaktivität als Folge von Unfällen beschlossen, technische Sicherheitsziele in dem Übereinkommen zu verankern. Diese können bei den bestehenden Atomkraftwerken Nachrüstungen erforderlich machen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterstützten geschlossen den Vorschlag zur Verankerung von technischen Sicherheitszielen und haben so maßgeblich zum Erfolg der Tagung beigetragen.

Der von der Schweiz vorgelegte Vorschlag wurde mit 42 Zustimmungen bei 14 Enthaltungen und nur zwei Gegenstimmen von der am Freitag zu Ende gegangenen Wiener Konferenz verabschiedet. Bei der Konferenz, die fast zwei Wochen dauerte, handelt es sich um die sechste Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit. Die genauen Formulierungen für die technischen Sicherheitsziele sollen auf einer diplomatischen Konferenz 2015 verhandelt werden. An den vorbereitenden Arbeiten hierzu wird sich Deutschland aktiv beteiligen. Daneben wurden die Verfahrensregelungen zu den Überprüfungstagungen mit dem Ziel einer effektiveren weltweiten Überprüfung der nuklearen Sicherheit umfassend überarbeitet.

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks: "Wir haben uns in Wien mit Nachdruck dafür eingesetzt, Lehren aus den Reaktorunfällen in Fukushima zu ziehen und das Übereinkommen über nukleare Sicherheit als Instrument zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit wirkungsvoller zu nutzen. Der nunmehr angenommene Vorschlag zur Verankerung von technischen Sicherheitszielen unterstreicht dies, da er – wie bereits schon in Deutschland - auf eine dynamische Weiterentwicklung der Sicherheitsanforderungen zielt und in zahlreichen Staaten die Nachrüstung von Atomkraftwerken erforderlich machen wird."

Die sechste Überprüfungstagung hat zudem einmal mehr gezeigt, wie notwendig eine länderübergreifende wirkungsvolle Koordinierung des anlagenexternen Notfallschutzes ist. Hierzu wurde im Hinblick auf das von Deutschland eingebachte Konzept NERDA (kurz für: Nuclear Emergency Response Decision Approach) von der internationalen Gemeinschaft begrüßt, dass Deutschland eine europaweite Abstimmung des Konzepts initiiert hat. Das Konzept wurde für schwere Reaktorunglücke mit großen Infrastrukturschäden entwickelt. Auf Basis einfachster und robuster Kriterien soll es in solchen Fällen helfen, Entscheidungen über eilige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. Auf der Wiener Tagung wurde außerdem die Wahrung einer hohen Sicherheitskultur inklusive des Kompetenzerhalts des Personals, eine verbesserte Transparenz der Aufsichtsbehörden gegenüber der Öffentlichkeit sowie die verstärkte internationale Kooperation zur Verbesserung der Sicherheitstechnik in den Anlagen diskutiert.

Die siebente Überprüfungstagung findet im März/April 2017 in Wien statt.

Zum Hintergrund:

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit wurde nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl 1986 und den politischen Umwälzungen in Osteuropa zu Beginn der 1990er Jahre unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands initiiert und ist seit dem 24.10.1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20.04.1997 Vertragspartei. Das Übereinkommen ist ein völkerrechtliches Instrument der gegenwärtig 76 Vertragsparteien.

Die wichtigsten Ziele des Übereinkommens bestehen in der Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken, in der Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren und in der Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen bzw. in deren Folgenminderung. Jede Vertragspartei hat die erforderlichen innerstaatlichen Schritte zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu unternehmen und den anderen Vertragsparteien darüber alle drei Jahre schriftlich in Form eines Berichts und mündlich im Rahmen einer zweiwöchigen Überprüfungstagung aller Vertragsparteien zu berichten.

05.04.2014 | Pressemitteilung Nr. 060/14 | Internationales
https://www.bmuv.de/PM5591
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