Bundesumweltministerium fördert Batteriekraftwerk

03.09.2013
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 130/13
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Peter Altmaier
Amtszeit: 22.05.2012 - 17.12.2013
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Staatssekretär Jürgen Becker nimmt am Spatenstich teil

Staatssekretär Jürgen Becker nimmt am Spatenstich teil

Die Wemag AG erhält für ein Pilotprojekt zur Stabilisierung der Netzfrequenz rund 1,3 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm. Gefördert wird ein Batteriekraftwerk, welches Primärregelleistung bereitstellen soll. Damit leistet das Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Der Spatenstich, an dem der Staatssekretär des Bundesumweltministeriums Jürgen Becker teilnimmt, findet heute in Schwerin statt.

Ziel des innovativen Vorhabens ist es, in Zeiten einer hohen Einspeisung erneuerbarer Energien Systemdienstleistungen unabhängig von konventionellen Kraftwerken bereitzustellen. Dadurch kann verhindert werden, dass konventionelle Kraftwerke aus Netzgründen weiter laufen, obwohl Erneuerbare Energien ausreichend Strom produzieren. Das Batteriekraftwerk auf der Basis von Lithium-Ionen-Zellen wird mit einer Leistung von fünf Megawatt bei einer Kapazität von fünf Megawattstunden ausgelegt. Batteriekraftwerke können insbesondere in Regionen mit häufig temporären Netzengpässen eine netzentlastende Wirkung erzielen.

Batterien weisen gegenüber konventionellen Kraftwerken den Vorteil auf, dass sie innerhalb von Millisekunden auf Frequenzänderungen reagieren. Bei Unterfrequenz speisen sie Strom ins Netz ein und bei Überfrequenz beziehen sie Strom aus dem Netz, sodass sie sich sehr gut für die Primärregelung eignen.

Der Batteriespeicher kann unabhängig von einem Kraftwerk oder Kraftwerkspark betrieben werden. Im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken können jährlich rund 345.000 Tonnen Kohlendioxidemissionen vermieden werden.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Weitere Informationen
03.09.2013 | Pressemitteilung Nr. 130/13 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM5446
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