"Top Runner"-Prinzip ist Leitbild im produktbezogenen Umweltschutz

01.09.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 130/10
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
EU-Ökodesign-Richtlinie: Röttgen wirbt für ambitionierte und dynamische Mindeststandards für Produkte in Europa

EU-Ökodesign-Richtlinie: Röttgen wirbt für ambitionierte und dynamische Mindeststandards für Produkte in Europa

Die seit dem Jahr 2005 geltende EU-Ökodesign-Richtlinie regelt die Energieeffizienz von Elektrogeräten. Bislang wurden Mindesteffizienzstandards in 9 Verordnungen verabschiedet. Darunter fällt z.B. auch der "Glühlampenausstieg". Verordnungen für zahlreiche weitere Produktgruppen, wie z.B. Heizkessel, Ventilatoren, Computer, Wasch- und Geschirrspülmaschinen sind bei der Europäischen Kommission in der Bearbeitung.

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen wertet die bisherige Umsetzung der EU-Ökodesign-Richtlinie als Erfolg. "Allein durch die sogenannte "Standby-Verordnung" ergibt sich in Europa bis zum Jahr 2020 ein Einsparpotenzial von 35 Terawattstunden pro Jahr, etwa der jährliche Stromverbrauch Dänemarks“, so der Bundesumweltminister zur Eröffnung der im BMU veranstalteten Tagung "Ökodesign-Richtlinie: Chance für Umwelt, Wirtschaft und Verbraucher in Europa".

Der "Top-Runner"-Ansatz, also ein umfassendes Anreizsystem zur Förderung der besten und effizientesten Produkte am Markt, stellt das Leitbild des Bundesumweltministeriums im produktbezogenen Umweltschutz dar. Die Ökodesign-Richtlinie ist ein zentrales Instrument dieses Ansatzes.

Der Bundesumweltminister betonte in seiner Rede die Vorteile, die sich aus den Regelungen der Ökodesign-Richtlinie nicht nur für den Umweltschutz, sondern insbesondere auch für die einheimischen Unternehmen ergeben. "Die EU-weit geltenden Produktanforderungen stellen eine große Chance gerade für die innovativen deutschen Hersteller dar, die hierdurch Wettbewerbsvorteile im Binnenmarkt erreichen können. Für die Umsetzung der Richtlinie behalten wir auch in Zukunft den etablierten Konsultationsprozess bei, der die Beteiligung der Wirtschaft und der Umwelt- und Verbraucherverbände gewährleistet."

Neben der Wirtschaft profitieren aber auch die Verbraucher von der Ökodesign-Richtlinie. Die angebotenen Elektrogeräte brauchen weniger Strom und tragen so zur Entlastung der Haushaltskasse bei. Zudem gibt es für immer mehr Produkte eine Energieeffizienzkennzeichnung.

Weitere Informationen
01.09.2010 | Pressemitteilung Nr. 130/10 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM4705
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