Die Europäische Kommission hat heute zwei Mitteilungen und eine Entscheidung veröffentlicht, in denen sie die Anforderungen an die Zertifizierung von Biokraftstoffen und Bioenergie aus Pflanzenölen konkretisiert. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen begrüßt diesen Schritt: "Die Nutzung von Biomasse ist ein zentraler Bestandteil des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Nur wenn wir Biomasse verstärkt als Energieträger nutzen, werden wir in Europa die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen. Ich begrüße deshalb außerordentlich, dass Energiekommissar Oettinger heute Kriterien zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse vorgelegt hat, anhand derer die Zertifizierung nun europaweit harmonisiert werden soll", so Röttgen. Ein einheitliches Siegel für den umweltverträglichen Anbau von Energiepflanzen werde auch die Akzeptanz der Nutzung von Biomasse weiter vergrößern. Deutschland hat bereits 2009 als erster EU-Mitgliedstaat die europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen an Biokraftstoffe und an flüssige Biomasse in deutsches Recht umgesetzt.
Biokraftstoffe und Pflanzenöle müssen zukünftig mit Hilfe von Zertifizierungssystemen ihre Nachhaltigkeit beim Anbau und in der Herstellung nachweisen, nur dann können sie auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden oder nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. So darf der Anbau von Biomasse für Biokraftstoffe und Pflanzenöle nicht mit der Umwandlung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und hoher Biodiversität einhergehen. Zu den geschützten Flächen gehören Naturschutzgebiete, Urwälder, Wälder, Feuchtgebiete und Grasland. Zudem müssen Biokraftstoffe und Pflanzenöle nachweislich mindestens 35 Prozent Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem fossilen Kraftstoff einsparen.
Deutschland ist Vorreiter bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist mit der Anerkennung von Zertifizierungssystemen betraut. Die Behörde hat bereits zwei Zertifizierungssysteme und acht Zertifizierungsstellen für die Tätigkeit der Zertifizierung vorläufig anerkannt.