Wahlmöglichkeit ab 1. August 2009 durch neue Richtlinie des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministeriums
Die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Kfz wird ab 1. August 2009 alternativ auch mit einem Festbetrag in Höhe von 330 Euro gefördert. Die bisherige Fördermöglichkeit in gleicher Höhe über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung bleibt als Alternative erhalten, die Förderung über den Zuschuss ist jedoch attraktiver. Die Fördervoraussetzungen bleiben durch die Änderung der Auszahlungsmodalitäten unverändert. Die Bundesregierung verspricht sich von der schnelleren finanziellen Förderung, den weitgehend zum Erliegen gekommenen Nachrüstmarkt anzukurbeln. Zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge auf einen Zuschuss können ab 1. September 2009 online beim BAFA unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden.
Durch den Zuschuss hat der Halter oder die Halterin den Förderbetrag schnell auf dem Konto. Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten zudem eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Zusätzlich werden nachgerüstete Fahrzeuge auch vom zeitlich befristeten Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum ausgenommen und ihr Wiederverkaufswert erhöht sich. Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Filtern trägt dazu bei, dass der Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in den Innenstädten besser wird. Nachrüsten lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht.
Die Fördervoraussetzungen für den Zuschuss sind in der gemeinsamen Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums und des Bundesverkehrsministeriums ("Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)") geregelt, die am 1. August 2009 (Samstag) in Kraft tritt. Die beiden Ministerien üben die gemeinsame Fachaufsicht über das BAFA im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten aus.
Die Förderrichtlinie kann ab 31. Juli 2009 unter www.bafa.de eingesehen werden. Das BAFA stellt im Internet weitergehende Informationen und Erläuterungen zum Antragsverfahren zur Verfügung. Auch eine Hotline wurde unter der Telefonnummer 030/3 46 46 54 80 eingerichtet. Für Anrufe auf diese Nummer fallen Festnetzgesprächskosten an.