Batteriegesetz verkündet

30.06.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 218/09
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Verbindliche Rücknahmequoten vorgeschrieben

Verbindliche Rücknahmequoten vorgeschrieben

Das neue Batteriegesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und kann damit zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Es setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien - 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen.

Mit der Neuregelung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren wird die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Wie bisher liegt die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren auch zukünftig grundsätzlich in den Händen der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Die Rücknahme der Altbatterien wird dabei weitgehend über den Handel abgewickelt.

Die korrekte Wahrnehmung dieser abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch die Hersteller und Importeure wird zukünftig über ein staatliches Herstellerregister abgesichert. Hersteller und Importeure dürfen ab dem 1. Dezember 2009 Batterien und Akkumulatoren nur noch dann in Verkehr bringen, wenn sie dies gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben.

30.06.2009 | Pressemitteilung Nr. 218/09 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM4348
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