Astrid Klug: Bundesländer torpedieren neues Umweltrecht

15.05.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 140/09
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
"Drohende Zersplitterung des Umweltrechts ist schlecht für Wirtschaft und Umwelt"

"Drohende Zersplitterung des Umweltrechts ist schlecht für Wirtschaft und Umwelt"

Unverantwortliches Handeln hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug, den Bundesländern vorgeworfen, die heute im ersten Durchgang im Bundesrat insgesamt rund 250 Änderungsanträge zur Neuordnung des Umweltrechts gestellt haben. "Die Neuordnung des Umweltrechts derart zu torpedieren, das ist unverantwortlich, destruktiv und wird der Sache in keiner Weise gerecht", sagte Klug und wies darauf hin, dass die Bundesländer in etlichen Bund-Länder-Arbeitsgruppen besonders intensiv an der Erarbeitung der Gesetzentwürfe beteiligt waren.

Nachdem erst im Februar das Umweltgesetzbuch (UGB) am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert ist, droht jetzt durch das Verhalten einiger Bundesländer eine völlige Zersplitterung des deutschen Umweltrechts. "Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft. Denn gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Unternehmen im Umweltrecht auf klare und einheitliche Rechtsgrundlagen angewiesen. Ein Flickenteppich mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen erschwert Investitionen. Damit können vielleicht große Firmen mit juristischen Stabsabteilungen umgehen, für kleine und mittlere Unternehmen werden damit die Bürokratiekosten unerträglich. Und der Umwelt ist damit am allerwenigsten gedient", so Astrid Klug.

Das derzeit noch geltende Wasserhaushaltsgesetz und das bisherige Bundesnaturschutzgesetz enthalten Rahmenvorschriften, die von den Bundesländern auszufüllen sind. Als Ergebnis der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer ohne die Neuregelungen ab Januar 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen. "Das würde das Ergebnis der Föderalismuskommission auf den Kopf stellen, die dem Bund in diesen Bereichen explizit neue Zuständigkeiten zugesprochen hat. Die Folge könnte sein, dass 16 völlig unterschiedliche Landesgesetze im Wasser- und Naturschutzrecht entstehen", sagte Klug.

Hiergegen wenden sich auch die Wirtschafts- und die Umweltverbände. Sie haben den Bund aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode neue Vorschriften im Wasser- und Naturschutzrecht zu erlassen. Beim Wasserrecht kommt hinzu, dass der Bund dringlichen Verpflichtungen zur Umsetzung von EG-Richtlinien nachkommen muss.

"Wenn einzelne Länder wegen landesspezifischer Besonderheiten Bedarf sehen, in EU-rechtlich sensiblen Bereichen des Wasser- und Naturschutzrechts eigene Wege zu gehen, mögen sie die im Grundgesetz vorgesehen Möglichkeiten der Abweichungsgesetzgebung nutzen. Sie müssen dafür dann aber auch die politische und europarechtliche Verantwortung übernehmen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn einzelne Länder versuchen, den Bund in Mithaftung zu ziehen", so Astrid Klug.

15.05.2009 | Pressemitteilung Nr. 140/09
https://www.bmuv.de/PM4264
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