Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig, hat die von der EU-Kommission vorgelegten Aktionspläne für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sowie eine ökologische Industriepolitik begrüßt. Darin wird ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgeschlagen, die Umweltverträglichkeit von Produkten erheblich zu verbessern und die Nachfrage nach solchen Produkten zu stimulieren. Machnig: "Auch der Konsum muss einen Beitrag leisten, um die ehrgeizigen europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Insoweit ist die Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie auf weitere für den Klimaschutz wichtige Produkte nur konsequent. Der Staat muss hier mit gutem Beispiel vorangehen."
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll der Anwendungsbereich der bestehenden Ökodesign-Richtlinie von den reinen energiebetriebenen Produkten auf solche Produkte ausgedehnt werden, die zwar selber keine Energie verbrauchen, aber erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Dies sind zum Beispiel Fenster, Dämm-Materialen oder Warmwasser-Armaturen.
Als erste Maßnahme innerhalb der bestehenden Ökodesign-Richtlinie hatte die Kommission bereits in der vergangenen Woche eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand (Stand-by-/Off-mode) von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Alle neu auf den Markt gebrachten Geräte dürfen ab Ende 2009 im Leerlauf nur noch 1 bis 2 Watt pro Stunde und ab Ende 2012 nur noch 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. In der EU ist hierdurch eine Minderung des Stromverbrauchs um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) auf 14 Milliarden kWh im Jahre 2020 zu erwarten. Dies entspricht einer Minderung von 14 Millionen Tonnen Kohlendioxid.
Für Deutschland ergibt sich im Jahr 2020 eine Minderung von mehr als 6 Milliarden Kilowattstunden, womit sich ein Großkraftwerk einsparen lässt. Mit dem von der Bundesregierung geforderten "echten" Null-Watt-Modus ließen sich in Europa sogar noch weitere 6 Milliarden kWh einsparen.
Auch im Hinblick auf ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen wertete Machnig den Vorschlag der EU als einen Schritt nach vorn. Die Kommission schlägt hier vor, EU-weit einheitliche und verbindliche Kriterien für eine umweltfreundliche Beschaffung zu beschließen. Bis zum Jahr 2010 soll so mindestens die Hälfte aller Ausschreibungsverfahren umweltorientiert sein.
Die angekündigte Revision der EU-Umweltzeichen-Verordnung (Euro-Blume) ist dagegen kritischer zu beurteilen. Das Bundesumweltministerium begrüßt die Ziele der Überarbeitung, sieht jedoch den grundsätzlichen Ansatz einer Selbstdeklaration der Hersteller mit späterer stichprobenartiger Überprüfung als problematisch an. So können Produkte, die den Anforderungen nicht entsprechen und unzulässigerweise das EU-Umweltzeichen tragen, erst nach einer Stichprobenprüfung oder durch aufmerksame Konkurrenten auffallen und vom Markt genommen werden. "Hier sehen wir noch erheblichen Änderungsbedarf", so Machnig.
Beim Umweltmanagement-System EMAS wird die Absicht der Kommission begrüßt, dessen Profil zu stärken. Machnig: "Die Umweltleistung der zertifizierten Unternehmen muss in der Öffentlichkeit deutlich sichtbar werden, leisten diese doch mit ihrem betrieblichen Umweltmanagement einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. In Detailfragen gibt es allerdings noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das System darf nicht zu bürokratisch werden und muss die Kapazitäten der kleinen und mittleren Unternehmen angemessen berücksichtigen. Wir werden hierzu aus unserer bewährten deutschen Praxis heraus Vorschläge unterbreiten."