Neues Zulassungsrecht für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen tritt in Kraft

02.08.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 158/01
Thema: Wirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Mehr Informationen und Mitspracherechte für die Bürger

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Das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Artikelgesetz, das eine Reihe wichtiger umweltrechtlicher Vorgaben der EU umsetzt, tritt am morgigen Freitag, 3. August, in Kraft. Schwerpunkte des Gesetzes sind die Neuregelung der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Neugestaltung des Zulassungsrechts für Industrieanlagen und Deponien. Erstmals wird fürzahlreiche Arten von Vorhaben die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeführt. Auch der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen wird erleichtert, Gebühren werden deutlichabgesenkt. Darüber hinaus wurden Voraussetzungen geschaffen, um Unternehmen, die sich am Umweltmanagement-System Öko-Audit beteiligen, künftig u.a. bei der behördlichenÜberwachung zu entlasten.

Mit dem Artikelgesetz ist ein Ausgleich zwischen teilweise sehr unterschiedlichen Interessen gelungen. Das Gesetz wird zu einer sorgfältigeren Abwägung der Umweltbelange bei derZulassung von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen führen und den ganzheitlichen Umweltschutz stärken. Zugleich werden Transparenz und Bürgerbeteiligung verbessert. Bewährte Standards im deutschen Umweltrecht, die über EU-Recht hinausgehen, wie der Erörterungstermin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, werden beibehalten. Das Gesetzschafft darüber hinaus Rechtssicherheit bei der Umsetzung europäischer Umweltschutzrichtlinien und dient damit der Investitionssicherheit von Unternehmen. Es ist zugleich die Grundlagefür die Beendigung noch laufender Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Mit dem Artikelgesetz ist es gelungen, im Umweltbereich eines der für die Praxis wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode umzusetzen. So wird durch die europarechtlich erforderlicheAusdehnung des Anwendungsbereichs der Umweltverträglichkeitsprüfung für zahlreiche neue Arten von Vorhaben erstmals eine Beteiligung der Öffentlichkeit eingeführt. AuchErörterungstermine nach Bundes-Immissionsschutzgesetz werden künftig öffentlich sein.
Das Artikelgesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil I vom 02.08.2001, S. 1950ff. veröffentlicht.

02.08.2001 | Pressemitteilung 158/01 | Wirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1761
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