Jürgen Trittin: Weiterer Schritt zum Schutz der Ozonschicht
Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Montrealer Protokolls, des internationalen Abkommens zum Schutz der Ozonschicht, zugestimmt. Die Änderung umfasst neue Regelungen zuProduktion, Handel, und Verbrauch von bereits erfassten Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Außerdem sollen Produktion und Verwendung des Lösemittels Bromchlormethanbereits ab dem Jahr 2002 verboten werden. "Die Erweiterung stellt sicher, dass die immer noch fortschreitende Zerstörung der Ozonschicht innerhalb der nächsten fünf Jahre gestoppt wirdund dass dieses wichtige Schutzschild gegen die UV-Strahlen der Sonne innerhalb der nächsten 50 bis 60 Jahre wieder hergestellt sein wird", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Das Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 ist der wichtigste Meilenstein zum Schutz der Ozonschicht der Atmosphäre. Ohne diesen Schutz gegen die Ultravioletten Strahlen des Sonnenlichtswäre Leben auf der Erde in der bekannten Form kaum möglich. Das Montrealer Protokoll verbietet oder begrenzt Produktion, Handel und Verwendung von Stoffen, die in den vergangenen Jahren zueiner fortschreitenden Zerstörung der Ozonschicht geführt haben und aufgrund der langsamen Abbauprozesse dieser Chemikalien immer noch führen.
Die 11. Konferenz der Vertragsstaaten des Montrealer Protokoll hatte im Dezember 1999 in Peking die Änderung und weitere Anpassungen des Protokolls beschlossen. Die beschlossene Änderungmuss von mindestens zwanzig Vertragsstaaten ratifiziert werden, um in Kraft treten können. Mit der heutigen Billigung durch den Bundesrat kann das bundesdeutsche Ratifizierungsgesetz noch indiesem Jahr verabschiedet werden. "Damit wird Deutschland zu den ersten zwanzig Staaten gehören, die die in Peking beschlossene Änderung des Protokolls in Kraft treten lassen können",so Bundesumweltminister Jürgen Trittin.