Reaktor soll bis zur Klärung von Korrosionserscheinungen in Kühlleitungen abgeschaltet bleiben
Wegen der jüngst festgestellten Korrosionserscheinungen in der Hauptkühlmittelleitung in Block B des AKW Biblis hat das Bundesumweltministerium (BMU) von der hessischenAtomaufsichtsbehörde einen ausführlichen Bericht angefordert. Der Sachverhalt müsse umfassend geklärt werden. Bis zum heutigen Abend erwartet das BMU vom hessischenUmweltministerium eine schriftliche Bestätigung, dass vor dem Wiederanfahren des derzeit wegen Revision stillgelegten Reaktors ein Bericht zu Ursachen und Maßnahmen vorgelegt wird und dasBundesumweltministerium ausreichend Zeit zur bundesaufsichtlichen Prüfung hat. Außerdem bat das BMU die Reaktorsicherheitskommission (RSK) den Vorfall zu beraten. Eine ursprünglichfür den 7.11. vorgesehene Sitzung des RSK-Ausschusses "Druckführende Komponenten und Werkstoffe" wurde auf Veranlassung des BMU auf kommenden Mittwoch (24.10.) vorverlegt.
Am vergangenen Montag hatte das BMU von der hessischen Atomaufsicht auf Anfrage erfahren, dass in den Hauptkühlmittelleitungen des AKW Korrosionserscheinungen festgestellt wurden. Bei denHauptkühlmittelleitungen handelt es sich um Großrohrleitungen, die den Reaktordruckbehälter mit den Dampferzeugern, den Hauptkühlmittelpumpen, verbinden. Sie bestehen aus (inWasser rostendem) Spezial-Feinkornbaustahl und sind innen mit einer 5 mm dicken Schicht aus rostfreiem Stahl (Austenit) gegen Korrosion geschützt ("plattiert"). An diese großen Leitungenmit radioaktivem Primärkühlkreismittel sind weitere sicherheitstechnisch bedeutsame Leitungen, etwa des Not- und Nachkühlsystems, angeschlossen.
Nach Auskunft der hessischen Atomaufsicht seien bei wiederkehrenden Prüfungen seit 23 Jahren keine Mängel festgestellt worden. Erst durch eine 2001 verbesserte"Prüf-U-Boot"-Technik, bei der die Rohrleitungen während der Revisionen befahren werden, seien Korrosionserscheinungen erkannt worden.
Das Bundesumweltministerium hält es für erforderlich, dass Biblis B erst wieder in Betrieb geht, wenn die Bundesaufsicht ihre sicherheitstechnische Bewertung vorgenommen hat.