Bundeskabinett beschließt Entwurf für Umweltauditgesetz

16.01.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 007/02
Thema: Umweltinformation
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Stärkung des freiwilligen betrieblichen Umweltschutzes

Stärkung des freiwilligen betrieblichen Umweltschutzes

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf für ein neues Umweltauditgesetz beschlossen. Das neue Gesetz bietet Unternehmenzusätzliche Anreize, sich am Öko-Audit zu beteiligen und sichert gleichzeitig die hohe Qualität dieses Instruments. "Unternehmen profitieren vom Umweltmanagement ökonomisch undökologisch. Der freiwillige betriebliche Umweltschutz wird durch das Umweltauditgesetz wichtige neue Impulse erhalten", sagte Trittin.

Durch den Gesetzentwurf wird die Rechtslage an die Vorgaben der im April 2001 in Kraft getretenen Novelle zur Öko-Audit-Verordnung der EU ("EMAS") angepasst. Für Unternehmen mit mehrereStandorten wird die Teilnahme an EMAS erleichtert. Es werden nicht mehr Standorte sondern "Organisationen" in das EU-weit geführte öffentliche Register aufgenommen. Damit könnenmehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Behörde eine gemeinsame Registrierung erhalten. Die Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen wird entsprechend denVorgaben der EU-Verordnung gestärkt, indem sie nun alle zwei Jahre der sogenannten "Regelaufsicht" unterzogen werden. Noch stärker als bisher wird sichergestellt, dass Organisationen nurdann in das EMAS-Register eingetragen werden und darin verbleiben, wenn sie die Umweltvorschriften einhalten.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "EMAS ist ein modernes und zukunftsweisendes Instrument. Es erleichtert Unternehmen, ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. um uns und denkommenden Generationen eine dauerhafte wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu ermöglichen und zugleich unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Zugleich ist EMAS fürUnternehmen ein Wettbewerbsvorteil und eine wirtschaftliche Chance, indem Kosteneinsparungen erzielt und Haftungsrisiken minimiert werden können."

Deutschland ist Spitzenreiter in Europa im Hinblick auf die Zahl der registrierten Standorte. Im Dezember 2001 waren in Deutschland 2671 Standorte von Unternehmen registriert. Dies sind etwa dreiViertel der in Europa insgesamt registrierten Standorte.

Der Entwurf der Novelle des Umweltauditgesetzes ist im Internet abrufbar unter: www.bmub.bund.de/download/b_uag.php.

16.01.2002 | Pressemitteilung 007/02 | Umweltinformation
https://www.bmuv.de/PM1281
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