Bundesumweltminister Jürgen Trittin fordert Einigung im Streit um das Untere Odertal

27.02.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 038/01
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Im Konflikt um die weitere Entwicklung des Nationalparks Unteres Odertal und den Fortgang des Gewässerrandstreifen-Projekts des Bundes hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin die brandenburgische Landesregierung und den Förderverein des Nationalparks zu einer raschen Klärung und Beilegung der aufgetretenen Differenzen aufgefordert. "Der Erhalt der einmaligen Flusslandschaft im deutsch-polnischen Grenzgebiet darf weder an bürokratischem Hickhack noch an mangelnder Dialogbereitschaft scheitern," erklärte Minister Trittin heute in Berlin.

Das Untere Odertal wurde 1992 in das Gewässerrandstreifenprogramm des Bundes aufgenommen. Im Rahmen dieses Projekts soll der naturnahe Zustand auf über 10 000 Hektar Fläche erhalten und verbessert werden. Bis zum Jahr 2006 stehen dafür insgesamt 56 Millionen DM zur Verfügung, die zu rund 75 Prozent vom Bundesumweltministerium aufgebracht werden. Die übrigen Mittel stellen sowohl das Land Brandenburg als auch der Nationalparkverein als Projektträger zur Verfügung. Bislang hat das Bundesumweltministerium rund 25,5 Millionen DM bereitgestellt.

Zwischen dem Landesumweltministerium und dem Nationalparkverein als Projektträger ist es zu Unstimmigkeiten über eine Reihe von Einzelfragen zum Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das Projektgebiet gekommen. Dazu gehören Widersprüche zwischen dem PEPL und dem vom Land vorgelegten Entwurf einer Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) für die Region. Problematisch ist darüber hinaus die vom Förderverein des Nationalparks in großem Stil eingeleitete Übertragung von Grundstücken auf eine "Stiftung Nationalpark Unteres Odertal". Damit ist es für den Bund nicht mehr möglich, auf die korrekte Verwendung der Mittel für diese Flächen direkten rechtlichen Einfluss zu nehmen - was aber haushaltsrechtlich zwingend geboten ist.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat daher dem Landesumweltministerium und dem Trägerverein mitgeteilt, dass er sich gezwungen sehe, bis zur abschließenden Klärung der offenen Fragen die weitere Mittelverteilung für das Gewässerrandstreifenprojekt anzuhalten. "Ich hoffe, im Sinne des Bundesprojekts und des Nationalparks sehr, dass die erforderlichen Gespräche zwischen den Beteiligten rasch aufgenommen werden und damit die Voraussetzungen für eine gedeihliche Fortsetzung des Projekts geschaffen werden können," sagte Minister Trittin.

27.02.2001 | Pressemitteilung 038/01 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1153
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