Jürgen Trittin: Neue Richtlinie bringt mehr Sicherheit und Transparenz für Verbraucher

16.02.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 031/01
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

In der EU sollen künftig strengere Regeln für die Zulassung und Vermarktung gentechnisch veränderter Organismen gelten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüsste die Verabschiedung einer neuen EU-Freisetzungsrichtlinie, da sie den Schutz für Mensch und Umwelt wesentlich verbessere. Künftig sollen Neuzulassungen nur noch auf maximal 10 Jahre befristet werden. Die Vermarktung gentechnisch veränderter Organismen wird streng überwacht, die Beteiligung der Öffentlichkeit bei allen Genehmigungsverfahren für Versuchszwecke und die kommerzielle Nutzung zwingend vorgeschrieben. Dies erhöhe erheblich die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Trittin. Der Minister hatte während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wesentlichen Anteil am Zustandekommen der neuen Richtlinie.

Bundesumweltminister Trittin forderte, dass der Verabschiedung der neuen Richtlinie weitere Schritte folgen müssen. "Im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes brauchen wir auch Regelungen für eine umfassende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von der Produktion über den Handel bis hin zur Ladentheke," betonte der Minister.

Die EU-Freisetzungsrichtlinie regelt sowohl die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen für Forschungs- und Entwicklungszwecke als auch die kommerzielle Nutzung wie den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und deren Vermarktung. Die Richtlinie war nach dreijährigen, teilweise schwierigen Beratungen am Mittwoch vom Europäischen Parlament sowie einen Tag später vom Rat der Europäischen Union verabschiedet worden. Sie löst die alte Freisetzungsrichtlinie von 1990 ab. Die EU-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.

In der EU besteht seit 1998 faktisch ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung gentechnisch veränderter Organismen, d. h. es sind seitdem keine Genehmigungen für den Anbau transgener Pflanzen erteilt worden. Für den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei der Ernährung gibt es keine gesellschaftliche Akzeptanz. Nach wie vor lehnen über 70 Prozent der Bevölkerung der EU-Mitgliedsstaaten Umfragen zufolge gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ab.

16.02.2001 | Pressemitteilung 031/01 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM1142
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