In Deutschland hat es seit dem 1998 verhängten Transportstopp keine Castortransporte nach Frankreich gegeben. Die aktuellen Meldungen beziehen sich auf Transporte unbestrahlter Fertigungsreste aus der Brennelementefabrik Hanau in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Die Transporte dieser Fertigungsreste dienen der Abwicklung und dem Rückbau der 1995 stillgelegten Hanauer MOX-Brennelementefabrik, die leergefahren wird. Die Fertigungsreste können nur in die Wiederaufarbeitung nach Frankreich gebracht werden. Es bestand und besteht keine dauerhaft verfügbare Lagermöglichkeit in Deutschland. Die Transporte waren weder illegal noch geheim. Die Notwendigkeit dieser Transporte wurde im Oktober 1996 im Rahmen eines Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens zur Stilllegung der Anlage öffentlich erörtert. Die Transporte unterlagen nicht dem 1998 verhängten Transportstopp für abgebrannte Brennelemente aus Atomkraftwerken. Die verwendeten Transportbehälter waren nicht von Kontaminationen betroffen. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigten Transporte wurden entsprechend allen nationalen und internationalen atom- und verkehrsrechtlichen Sicherungs- und Sicherheitsbestimmungen abgewickelt.
Transporte dienen der Abwicklung der Hanauer Brennelementefabrik
15.02.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
15.02.2001
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Pressemitteilung
030/01
| Nukleare Sicherheit · Strahlenschutz