Die Verordnung dient der Erreichung der EU-Ziele von Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) sowie Artikel 7a der Richtlinie 98/70/EG (Kraftstoffqualitätsrichtlinie). Bei den genannten Zielen handelt es sich um Punktziele, das heißt Ziele, die im jeweiligen Jahr zu erfüllen sind.
Die Ressortabstimmung zum Verordnungsentwurf erfolgt parallel zur Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise. Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und nicht abschließend rechtsförmlich geprüft.
Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen ist der 9. November 2018.