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Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I Seite 1513), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1044) geändert worden ist
Die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (GWRL) ist am 16. Januar 2007 in Kraft getreten und ist innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Die Grundwasserrichtlinie wurde, nachdem die Verfassungsreform 2006 hierfür die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen hat, mit einer Verordnung des Bundes umgesetzt, um insgesamt ein einheitliches Grundwasserschutzniveau in ganz Deutschland zu gewährleisten.
Hinweis: Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)