10. BImSchV
FAQs
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Der Verordnungsentwurf zur Änderung der 10. BImSchV bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Ein genauer Termin, wann die Änderung der 10. BImSchV in Kraft tritt, kann daher noch nicht benannt werden. Zudem soll die Neufassung der 10. BImSchV möglichst zeitgleich mit der Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes in Kraft treten.
Stand:
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Der Koalitionsausschuss der Ampelkoalition hatte am 28. März 2023 beschlossen, dass paraffinischer Dieselkraftstoff nach der Norm DIN EN 15940 als Reinkraftstoff für den Einsatz im Straßenverkehr in die 10. BImSchV aufgenommen wird.
Die Aufnahme der entsprechenden Norm für paraffinischen Dieselkraftstoff in die 10. BImSchV schließt sowohl HVO 100 (HVO = Hydrotreated Vegetable Oils), also Kraftstoff aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen, als auch paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Ausgangstoffen, wie der Kraftstoff GtL (Gas-to-Liquid; das heißt auf Erdgas-Basis) ein. Im Sinne des Klimaschutzes ist zentral, dass paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen aus der Förderung im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz ausgeschlossen werden. Daher hat das Bundeskabinett am 21. Juni 2023 bereits beschlossen, in einem parallelen Verfahren die Anrechnung fossiler paraffinischer Dieselkraftstoffe im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz) zu beenden. Die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und die Neufassung der 10. BImSchV sollen möglichst zeitgleich in Kraft treten.
Stand:
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Paraffinische Dieselkraftstoffe können sowohl synthetisch, zum Beispiel aus Erdgas (GtL: Gas-to-Liquid) oder Strom (PtL: Power-to-Liquid) hergestellt werden, als auch aus biogenen Quellen, zum Beispiel aus hydrierten Pflanzenölen (HVO – Hydrotreated Vegetable Oils). HVO wiederum kann aus unterschiedlichen biogenen Quellen stammen, etwa aus Altspeiseöl oder Palmöl. Paraffinische Dieselkraftstoffe werden mit XtL bezeichnet. Dabei stellt das "X" eine Variable dar und wird durch eine Abkürzung des ursprünglichen Energieträgers ausgetauscht; "tL" steht für das englische "to Liquid".
Stand:
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Einige paraffinische Dieselkraftstoffe – wie beispielsweise HVO aus Abfall- und Reststoffen – können durchaus klimafreundlicher als herkömmlicher Diesel sein. HVO kann allerdings aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes auch entscheidende Nachteile haben:
- HVO ist nicht grundsätzlich nachhaltig. Nur wenn nachhaltige Rohstoffe zur Herstellung eingesetzt werden, ist HVO auch nachhaltig. So kann HVO beispielsweise auch aus Palmöl hergestellt werden. Palmöl führt vor allem durch indirekte Landnutzungseffekte zu THG-Mehremissionen und zu sehr großen Biodiversitätsverlusten. Ein nachträglicher Nachweis der zur HVO-Herstellung eingesetzten Rohstoffe ist kaum möglich.
- Kein zusätzlicher Nutzen für den Klimaschutz. Die vorhandenen Mengen an nachhaltigem HVO-Diesel – zum Beispiel aus Altspeiseölen, die in der Gastronomie oder Lebensmittelindustrie als Abfallprodukt anfallen – werden bereits heute vollständig fossilem Kraftstoff beigemischt und können nicht gesteigert werden. Damit wird der CO2-Ausstoß eines großen Teils der Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen (geringfügig) gesenkt. Würde man die vorhandene Menge an nachhaltigem HVO-Diesel als Reinkraftstoff (100 Prozent) verwenden, reichte sie nur für eine kleine Zahl an Fahrzeugen. Es bringt also für den Klimaschutz keinen zusätzlichen Nutzen, wenige Fahrzeuge mit nachhaltigem Reinkraftstoff zu betreiben statt es für die gesamte Flotte beizumischen.
Stand:
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Nachhaltige paraffinische Dieselkraftstoffe wie HVO aus Abfall- und Reststoffen kommen bereits heute in Form von Beimischung zu konventionellem Dieselkraftstoff zum Einsatz. Nach der derzeit gültigen 10. BImSchV ist eine Beimischung zu konventionellem Dieselkraftstoff bis zu 26 Prozent möglich. Obwohl technisch und rechtlich mehr möglich wäre, wird HVO durchschnittlich aber nur zu etwa 2 Prozent beigemischt. Diese Beimischung wird von Mineralölunternehmen praktiziert, um die vorgeschriebene Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu erfüllen. Nur in Verbindung mit der Anrechnung auf die THG-Quote ist der Einsatz dieser Kraftstoffe aktuell überhaupt wirtschaftlich. Ohne Quotenanrechnung würde der Preis ein Vielfaches von konventionellem Dieselkraftstoff betragen. Auch künftig in Reinform in Verkehr gebrachte nachhaltige paraffinische Dieselkraftstoffe würden auf die Quote angerechnet und daher in gleichem Maße die bereits praktizierte Beimischung reduzieren. Eine Übererfüllung der Quote ist aufgrund der erwähnten Kosten nicht zu erwarten. Die insgesamt eingesetzten Mengen ergeben sich alleine aus den Vorgaben der THG-Quote.
Stand:
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Mit der Novelle der 10. BImSchV werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt, so zum Beispiel Teile der Richtlinie (EU) 2023/2413. Sie sieht die Einführung von B10 Diesel vor. B10 bezeichnet Diesel, der gegenüber dem konventionellen Diesel einen höheren Anteil an Biodiesel enthält. "B" steht für die Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff, die Zahl "10" gibt an, dass der Diesel bis zu 10 Prozent Biodiesel enthalten kann. Im Kraftstoff B7 beträgt der Biodieselanteil bis zu 7 Prozent. Bei dem im Diesel enthaltenen Biodiesel handelt es sich um den Biokraftstoff Fettsäuremethylester (FAME).
Wie nachhaltig ein Kraftstoff ist, hängt von der Herkunft des Rohstoffs ab. FAME wird unter anderem aus Rapsöl, Sojabohnen, Maiskeimöl oder auch Palmöl gewonnen. Die Zulassung höherer Beimischungsanteile von FAME in konventionellen Dieselkraftstoff ist zunächst eine technische Frage. Die Angaben Diesel B7 oder Diesel B10 machen keine Angaben über die Nachhaltigkeit des Kraftstoffes. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass damit Biokraftstoffe in höherem Maße Verwendung finden, welche indirekte Landnutzungseffekte aufweisen, das heißt indirekt für die Ausweitung von Anbauflächen auf Kosten von Wäldern und Mooren verantwortlich sind und damit sehr schädlich für Natur und Umwelt sind. Bis dato ist der Anteil von FAME aus Abfällen und Reststoffen (fortschrittliche Biokraftstoffe) sehr niedrig.
Stand:
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Nein. Der Entwurf zur Änderung der 10. BImSchV ermöglicht es nur, dass an deutschen Tankstellen die beiden Kraftstoffsorten Diesel B10 und XTL angeboten werden können. Eine Pflicht, dass Tankstellen in Deutschland diesen Kraftstoff auch anbieten müssen, besteht jedoch nicht.
Stand:
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Um die Versorgung von Fahrzeugen sicherzustellen, die nicht Diesel B10- oder XTL-verträglich sind, muss weiterhin Diesel B7 an deutschen Tankstellen verfügbar bleiben. Deshalb wird B7 als Bestandsschutzsorte eingeführt.
Die Bestandsschutzsortenregelung sieht vor, dass Tankstellen den Dieselkraftstoff B7 mitanbieten müssen (sogenannte Bestandsschutzsorte), sofern sie den Dieselkraftstoff B10 oder paraffinischen Dieselkraftstoff (XTL) anbieten. Tankstellen mit einem Dieselkraftstoff-Jahresabsatz (B7, B10 und XTL) von weniger als 500 Kubikmeter sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Stand:
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Bevor Fahrerinnen und Fahrer dieselbetriebener Fahrzeuge das erste Mal B10 oder XTL tanken, sollten sie sich – zum Beispiel über eine Anfrage bei ihrem Autohändler oder -hersteller – vergewissern, dass ihr Fahrzeug den Kraftstoff wirklich verträgt.
Alle nicht nachgewiesen Diesel B10- oder XTL-verträglichen Fahrzeuge sollten ausschließlich die bisherige Dieselsorte Diesel B7 tanken. Die einzelnen Fahrzeughersteller geben Auskunft, ob ihre Fahrzeugmodelle Diesel B10 oder XTL vertragen. Auch sind einzelne Fahrzeuge bereits entsprechend im Tankdeckel gekennzeichnet oder die Information lässt sich aus der Betriebsanleitung entnehmen.
Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH arbeitet zudem an einer Liste B10 und XTL verträglicher Fahrzeuge, welche voraussichtlich zum Ende des Jahres herausgegeben wird.
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Diesel B10 wird an Zapfsäulen deutlich gekennzeichnet werden. Dort steht der Name der Dieselsorte– also "Diesel B10". "B" steht für die spezifischen Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff. Für die Auszeichnung der Zapfsäule ist das Zeichen nach Teil a zu verwenden und für die Auszeichnung des Zapfventils das Zeichen Teil b.
Auch XTL wird an Zapfsäulen deutlich gekennzeichnet werden. Dort steht der Name der Dieselsorte– also "Paraffinischer Diesel". Für die Auszeichnung der Zapfsäule ist das Zeichen nach Teil a zu verwenden und für die Auszeichnung des Zapfventiles das Zeichen Teil b.
Stand: