Werden Umweltauswirkungen bei der Zulassung von Medikamenten für den Menschen berücksichtigt?

FAQ

Für Medikamente, für die nach 2006 eine Zulassung beantragt wurde, wird eine sogenannte Umweltrisikobewertung durchgeführt. Da niemandem ein wirksames Medikament vorenthalten werden soll, wird bei einer negativen Umweltrisikobewertung die Zulassung in der Regel nicht versagt. Allerdings werden bei der Umweltrisikobewertung wichtige Daten über das Umweltverhalten von Arzneimitteln gewonnen, die auch für den Gewässerschutz relevant sind.

Umweltaspekte bei der Zulassung von Tierarzneimitteln  (externe Webseite)

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Richtige Entsorgung von Medikamenten

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1264

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